Wahlflop Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat ist die aus einer demokratischen Wahl hervorgehende Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Rodenbach.

So sieht es gesetzlich die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vor. Der Ausländerbeirat soll alle fünf Jahre neu gewählt werden und zwar jetzt, d.h. zeitgleich zur Kommunalwahl. Also ist es bald soweit: In ganz Hessen werden am 14. März 2021 die Ausländerbeiräte gewählt – nicht aber in Rodenbach!

Von der freiwilligen Möglichkeit, einen Ausländerbeirat einzurichten, machte die Gemeindeverwaltung früher keinen Gebrauch. Nach § 84 HGO ist aber die Einrichtung nun verpflichtend: In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose. Entsprechend wurde 2017 die Hauptsatzung der Gemeinde Rodenbach geändert und in § 4 die Wahl eines Ausländerbeirats mit fünf Mitgliedern vorgesehen.

Für manche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger überraschend, die von der Änderung der Hauptsatzung nichts wussten, wurde am 14.12.2020 zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Über die Weihnachtszeit hätten sich die Ausländerinnen und Ausländer also organisieren können, um bis kurz nach Neujahr, am 04.01.2021, ihre Listen einzureichen.

Die Wahl hat aufgrund von Wahlvorschlägen zu erfolgen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 und 61 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V. m. §§ 22, 23 der Kommunalwahlordnung (KWO) entsprechen müssen. Danach gilt im Wesentlichen ein langer Katalog komplizierter Regelungen. Selbst für Deutsche nicht einfach, alle Voraussetzungen zu verstehen.

Unter Corona-Bedingungen war es zu befürchten: “Bis zum Stichtag am 04. Januar 2021, 18:00 Uhr, sind keine Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl bei mir eingereicht worden”, heißt es lapidar aus dem Rodenbacher Rathaus. “Aus diesem Grund sage ich gemäß § 86 a der Kommunalwahlord­nung (KWO) die Ausländerbeiratswahl ab.”

Abgesagt?

Nun treffen aber dennoch bei allen Ausländerinnen und Ausländern in Rodenbach die Wahlbenachrichtigungen ein. Absender ist der von SPD und CDU geführte Gemeindevorstand Rodenbach: “Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können in dem oben angegebenen Wahlraum wählen.” Auch die Bestellung von Briefwahlunterlagen funktioniert reibungslos.

Der Haken: Es findet gar keine Wahl statt! Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger machen sich mit Ausweis und Wahlbenachrichtigung vergeblich auf den Weg zum Wahllokal. Statt Ausländerintegration bleibt bei den Ausländerinnen und Ausländern nur Irritation und Zeitverschwendung, für den Steuerzahler der Aufwand nicht nur in Form von tausendfach vergeudetem Porto und Papier.

Für den künftigen Ausländerbeirat ist diese Geschichte kein guter Anfang. Keine gute Idee, der Einladung zur Wahl keine Absage folgen zu lassen, als ob es auf die Zeit und Mühe von Ausländerinnen und Ausländern nicht ankäme. Die Absage kostet aber wiederum tausendfach Porto und Papier, denn so viele Ausländerinnen und Ausländer leben schon in Rodenbach.

Die Konsequenz: Für die Dauer der Wahlzeit ist in Rodenbach kein Ausländerbeirat eingerichtet. “Die Ausländerbeiräte leisten seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Integrationspolitik. Sie ermöglichen politische Teilhabe über das Wahlrecht hinaus,” so verhallen die Worte auf der Website zur Ausländerbeiratswahl 2021 in Rodenbach.

Fazit: Formal wurden die Hauptsatzung und das Gesetz eingehalten, der Zweck der Norm aber nicht erreicht. Nun gibt es für ein weiteres halbes Jahrzehnt keine Antrags-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte nach § 88 HGO für Ausländerinnen und Ausländer. Der vom Gemeindevorstand versandten Wahlbenachrichtigung, obwohl die Wahl schon abgesagt war, folgte weder eine Benachrichtigung, noch eine Entschuldigung. Wir Freie Demokraten richten den Blick nach vorn: Das darf sich zur nächsten Wahl 2026 nicht wiederholen.