Mehr Grundsteuern und noch mehr Grundsteuern
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.11.2024 verdeutlichte die FDP Rodenbach, dass die beschlossene Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B in unserer Gemeinde zu einer Belastung für einige Bürger führen wird, die über die Erhöhung von 50 % vom 14.12.2023 hinausgeht.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde ohne Zustimmung der FDP-Fraktion von bisher 690 % auf 739 % erhöht. Grund für den Gemeindebeschluss sei die Notwendigkeit, Verluste im Steueraufkommen aufgrund veränderter Messbeträge auszugleichen, die sich aus der Grundsteuerreform und den Berechnungen nach dem Hessischen Grundsteuergesetz ergeben haben.
Auf den ersten Blick scheint die Erhöhung des Hebesatzes als Maßnahme zur Kompensation gerechtfertigt, um die Aufkommensneutralität sicherzustellen. Diese Umstellung zielt darauf ab, das in 2024 erreichte Steueraufkommen von 2,7 Millionen Euro auch im Jahr 2025 zu gewährleisten, obwohl die neue Berechnungsmethodik zu einer Reduktion der Steuermessbeträge geführt hat. Das Finanzamt Hessen hatte hierzu eine Hebesatzempfehlung von 739 % veröffentlicht, welche die Gemeindeverwaltung nun umsetzt, um die Differenz zum bisherigen Aufkommen zu minimieren.
Dennoch bedeutet die Erhöhung des Hebesatzes für einige Rodenbacher eine deutliche zusätzliche Steuerbelastung, die das Maß der 2023 beschlossenen Erhöhung um 50 % sogar übersteigt. Die Abhängigkeit der Steuerlast von den individuellen Messbeträgen, die je nach Grundstücksgröße, Lage und Nutzung variiert, führt dazu, dass insbesondere Bürger mit wertgesteigerten Grundstücken oder höheren Bodenrichtwerten überproportional belastet werden. Dies liegt daran, dass die neu festgesetzten Hebesätze in Kombination mit höheren Messbeträgen trotz einer relativ stabilen Gesamtaufkommensneutralität in Einzelfällen zu stark erhöhten Steuerforderungen führen.
Der mathematische Beweis für diese Mehrbelastung lässt sich anhand des veränderten Verhältnisses von Messbetrag und Hebesatz nachvollziehen. Die Steuerlast eines Haushalts berechnet sich als Produkt aus dem Messbetrag und dem Hebesatz. Während die neue Berechnungsmethodik zu einer Anpassung der Messbeträge führt, wird der erhöhte Hebesatz auf diese neuen Messbeträge angewandt, was bei bestimmten Messbetragskonstellationen zu signifikant höheren Steuerlasten führt.
Die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bedeutet, dass die Gemeinde nach der Reform insgesamt genauso viel Steuern einnehmen soll wie vorher. Dafür wird der Hebesatz so angepasst, dass die Summe der neuen Steuerbeträge für alle Grundstücke zusammen unverändert bleibt. Allerdings sind die individuellen Steuerbeträge jedes Grundstücks von den sogenannten Messbeträgen abhängig, die sich durch die Reform ändern.
Das Wesen eines arithmetischen Mittels – in diesem Fall der Durchschnitt der Messbeträge – ist, dass einige Werte über und andere unter diesem Durchschnitt liegen. Wenn der Hebesatz an diesen Durchschnitt angepasst wird, um in der Summe das gleiche Steueraufkommen zu haben, führt das dazu, dass Grundstücke mit überdurchschnittlich hohen neuen Messbeträgen stärker belastet werden, während Grundstücke mit unterdurchschnittlichen Messbeträgen weniger zahlen.
Dadurch entsteht die Situation, dass einige Bürgerinnen und Bürger trotz eines gleichbleibenden Gesamtergebnisses der Steuerlast aller deutlich mehr zahlen als vorher. Besonders betroffen sind dabei diejenigen, deren Grundstücke durch die neuen Bewertungsmaßstäbe relativ an Wert gewonnen haben oder deren Nutzung zu höheren Messbeträgen führt.
Die Freien Demokraten stellen den mathematischen Beweis interessierten Bürgern auf Anfrage gerne zur Verfügung.