Haushaltsplan auf der Zeitreise – leider zu spät angekommen!

05.05.2025

Pressemitteilung der FDP Rodenbach vom 28.03.2025

Die Einladung zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung Rodenbach erweckte den Eindruck, dass den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bereits der Haushaltsplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegen hätten. Dies war jedoch nicht der Fall. Tatsächlich wurde der Haushaltsplan erst am 27.März 2025 vorgelegt, was einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellt. Die Verspätung verstößt gegen das Prinzip der Vorherigkeit, denn ein Plan bezieht sich auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit. Ende März ist das erste Quartal der Planungsperiode bereits abgelaufen und kann nicht mehr geplant werden.

Nach § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Gemeindevorstand verpflichtet, den Entwurf der Haushaltssatzung festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht nicht nur formal, sondern auch in einem zeitlichen Rahmen, der eine sorgfältige Prüfung und sachgerechte Entscheidungsfindung ermöglicht. Insbesondere § 97 Abs. 4 HGO legt fest, dass die Haushaltssatzung vor Beginn des Haushaltsjahres erlassen werden soll. Die verspätete Einbringung erst Ende März führt dazu, dass die Gemeindevertretung nicht in der Lage war, den Haushaltsentwurf frühzeitig zu beraten und zu beschließen.

Gemäß § 94 Abs. 1 HGO ist die Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In Fällen eines Doppelhaushalts, wie für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen, erlaubt § 94 Abs. 3 HGO die Festsetzung der Haushaltsansätze für zwei Jahre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erstellung und Vorlage des Haushaltsplans verzögert werden darf. Im Gegenteil: Ein geordneter Ablauf erfordert eine frühzeitige Einbringung, um sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die notwendige Transparenz und demokratische Kontrolle zu gewährleisten.
Neben den rechtlichen Verstößen ist die verspätete Einbringung des Haushalts auch inhaltlich problematisch. Ohne einen gültigen Haushalt ist die Gemeinde gezwungen, nach § 99 HGO in die vorläufige Haushaltsführung überzugehen. Dies bedeutet, dass nur unabweisbare Ausgaben getätigt werden dürfen und Investitionen aufgeschoben werden müssen. Für eine Gemeinde wie Rodenbach, die auf eine solide finanzielle Planung angewiesen ist, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Die verzögerte Präsentation erschwert eine transparente und rechtmäßige Haushaltsberatung und stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Die FDP Rodenbach fordert daher eine konsequente Einhaltung der gesetzlichen Fristen und eine transparente Haushaltsführung im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.