FDP Rodenbach fordert bedarfsgerechte Planung bei Friedhofserweiterungen
Mit einem weiteren Änderungsantrag zum Investitionsprogramm 2024 bis 2029 hat sich die FDP Rodenbach in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für eine flexiblere und bedarfsgerechte Haushaltsplanung im Bereich der Friedhofsentwicklung eingesetzt. Konkret wurde beantragt, den bisher pauschal angesetzten Betrag von jährlich 15.000 Euro für die Erweiterung der Urnengemeinschaftsgrabanlagen nicht länger fest einzuplanen, sondern die Mittel abhängig von tatsächlichem Bedarf und im Einklang mit der geltenden Gebührenordnung bereitzustellen. Ziel war es, eine wirtschaftlichere und gerechtere Verwendung öffentlicher Gelder zu ermöglichen.
Die FDP wies darauf hin, dass sich die Nachfrage nach Urnengemeinschaftsgräbern von Jahr zu Jahr ändern kann – abhängig von gesellschaftlichen Entwicklungen, individuellen Bestattungspräferenzen und demografischem Wandel. Ein starrer Betrag könne sowohl zu ineffizienter Mittelverwendung führen als auch bei steigendem Bedarf unzureichend sein. Statt einer pauschalen Veranschlagung sollen Erweiterungen gezielt und auf Antrag realisiert werden, sobald ein konkreter Bedarf vorliegt.
Ein weiteres Argument betraf die Gebührensystematik. Da ein Großteil der Friedhofskosten durch Nutzungsgebühren gedeckt wird, kann eine unrealistische Haushaltsplanung auch zu einer unangemessenen Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Die FDP forderte deshalb, Mittel nur dann zu binden, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Dadurch ließen sich sowohl Gebührenstabilität als auch haushaltspolitische Effizienz besser gewährleisten.
Neben der finanziellen Komponente verwies die FDP auch auf gesellschaftliche Veränderungen in der Bestattungskultur. Die Vielfalt alternativer Bestattungsformen nimmt zu – von anonymen Gräbern bis hin zu Naturbestattungen –, was eine einseitige und unflexible Investitionsplanung als zunehmend unzeitgemäß erscheinen lässt.