FDP fordert zukünftig mehr Transparenz im Investitionsprogramm
Pressemitteilung vom 01.05.2025
In der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses hatte die FDP Rodenbach mit ihrem Änderungsantrag zum Investitionsprogramm 2024 bis 2029 einen Vorschlag vorgelegt, der Transparenz, Effizienz und eine sinnvolle Haushaltssteuerung in den Mittelpunkt stellt. Doch trotz der Offensichtlichkeit dieser Vorteile lehnten CDU und Grüne an der Seite der SPD den Antrag ab – eine Entscheidung, die rational kaum nachvollziehbar ist, insbesondere da die SPD den Bürgermeister stellt und damit direkt von einer besseren Planungsstruktur profitieren würde.
Das Anliegen der FDP ist klar: Das Investitionsprogramm sollte so überarbeitet werden, dass eine eindeutige Trennung zwischen bereits erfolgten Ausgaben für 2024 und das erste Quartal 2025 sowie den geplanten Investitionen bis 2029 erfolgt. Dies würde verhindern, dass unnötigerweise für vergangene Jahre beschlossen und stattdessen eine transparente Grundlage für die künftige Finanzplanung geschaffen wird. Dieser Ansatz würde nicht nur die Nachvollziehbarkeit der Gemeindefinanzen verbessern, sondern auch eine effizientere Steuerung der Mittel ermöglichen.
Umso unverständlicher ist es, dass die Unterstützung der übrigen Parteien ausblieb. Es gibt keinerlei sachliche Argumente gegen eine klarere Struktur im Investitionsprogramm. Vielmehr könnte man vermuten, dass die Ablehnung rein politische Motive hat, anstatt dem Wohl der Gemeinde zu dienen.
Der Antrag der FDP erfüllte haushaltsrechtliche Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er sorgte für eine erhöhte Nachvollziehbarkeit und wäre mit minimalem Verwaltungsaufwand umsetzbar gewesen. In einer Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger berechtigte Erwartungen an eine klare und vernünftige Finanzplanung haben, ist eine solche Verweigerungshaltung schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Aufgrund der mangelnden inhaltlichen Auseinandersetzung zu mehr Transparenz im Investitionsprogramm sah sich die FDP-Fraktion genötigt, den Antrag in der letzten Gemeindevertretersitzung zurückzuziehen.