Fair für Einsatz, Fleiß oder Sparsamkeit

09.12.2020

FDP-Fraktion stimmt gegen die Vergaberichtlinie für die Zuteilung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Südlich der Adolf-Reichwein- Straße“

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, am Donnerstag, den 12. November 2020, haben die
Fraktionen der SPD und der CDU die Drucksache G 2020/19, d.h. die Vergaberichtlinie für die
Zuteilung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet Südlich der Adolf-Reichwein-
Straße, beschlossen.

Wir, die FDP-Fraktion, haben bei einer Enthaltung (in der FDP-Fraktion gibt es keinen Fraktionszwang)
mit zwei Stimmen gegen diese neue Vergaberichtlinie gestimmt.

Die „Richtlinie für die Vergabe der im Rahmen des Umlegungsverfahrens für das zukünftige Baugebiet
„Südlich der Adolf-Reichwein- Straße““, sieht unter anderen vor, dass die neu geordneten
Grundstücke, die sich nach Abschluss des Umlegungsverfahrens im Eigentum der Gemeinde
Rodenbach befinden, nach besonderen Kriterien durch den Gemeindevorstand (SPD + CDU) vergeben
werden sollen.

Mit den folgenden festgelegten Kriterien sollen nach Ansicht der SPD und der CDU eine gerechte und
nachvollziehbare Vergabe der Grundstücke sichergestellt werden:

  1. Bedürftigkeit der Bewerber nach sozialen Kriterien z.B. Anzahl Kinder, pflegebedürftige
    Angehörige,
  2. Bedürftigkeit der Bewerber nach Einkommen,
  3. Ausübung eines Ehrenamtes,
  4. Bezug der Bewerber zur Gemeinde Rodenbach unter Berücksichtigung der Zeitdauer,
  5. des Hauptwohnsitzes,
  6. der Anstellung / Gewerbeausübung.

Wir, die Freien Demokraten, finden dabei einige der Kriterien durchaus sinnvoll. Es ist begrüßenswert,
dass beispielsweise junge Familien mit Kindern bevorzugt werden, Familien mit pflegebedürftigen
Angehörigen einen Vorteil genießen und Ehrenämtler höher bepunktet werden sollen. Und
selbstverständlich begrüßen wir auch den Ansatz „Rodenbacher first“, d.h. Interessenten, die bereits
in Rodenbach leben, erhalten einen Vorteil. Das finden wir ausgesprochen gut.

Was uns aber an den Kriterien überhaupt nicht gefällt, sind die Vorgaben bezüglich der Vermögens-
und Einkommensobergrenzen. So sollen als Voraussetzungen für eine Bewerbung beispielsweise
gelten, dass Interessenten nur maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen
dürfen. Auch sollen für Bewerber Einkommensobergrenzen (Einzelperson 51.000 €, Paar 102.000 €)
gelten und wer bereits ein bebaubares Grundstück oder eine Immobilie in der Gemeinde Rodenbach
besitzt, scheidet als Bewerber bereits im Vorhinein aus.

Unsere Meinung nach sind die zuletzt genannten Kriterien nicht sinnvoll. Hat jemand sein Leben lang
fleißig gespart, hart gearbeitet oder geerbt, so könnte entweder sein Vermögen oder sein aktuelles
Einkommen zu hoch sein und somit hätte er/sie überhaupt keine Chance an solch ein Baugrundstück
zu kommen. Auch wer clever war, und sich bereits eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus in
Rodenbach gekauft hat – sich jetzt aber verbessern will und den Bau eines Einfamilienhauses plant,
hat keine Chance eines der begehrten Grundstücke zu ergattern, weil er ja bereits eine Immobile
besitzt.​

Das ist aus unserer Sicht nicht fair und wir sind der Meinung, dass Einsatz, Fleiß oder Sparsamkeit
nicht bestraft werden darf. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft und nach wie vor sollte das
Leistungsprinzip gelten. Und nur weil jemand etwas mehr verdient (und in der Regel damit auch mehr
leistet und mehr Gewerbe – oder Einkommensteuer zahlt), darf er doch in diesem Zusammenhang
nicht ungleich behandelt werden. Zudem führt die limitierende Obergrenze für das Einkommen und
Vermögen sehr wahrscheinlich dazu, dass die Mehrheit der Käufer, die diese Kriterien erfüllen, in eine
Vollfinanzierung getrieben werden.

Wir erkennen den gut gemeinten und sozialen Ansatz der SPD und respektieren auch, dass die CDU
der Vergaberichtlinie zugestimmt hat, sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass die
Vergaberichtlinie einer Überarbeitung bedarf und haben deshalb gegen die Durchführung dieser
Grundstücksverkäufe auf Basis der vorgelegten Richtlinie gestimmt.

FDP-Fraktion Rodenbach
Michael Kempf